|
|
 |

"Vater Staat hat keine Muttersprache"
Sexismus in der Sprache
Zum Stand der rechtspolitischen Diskussion �ber sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und M�nnern
-
Am 11. Mai 1990 beschloss der Deutsche Bundestag entsprechend der Empfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 11/2152):
"Der mehrheitlich angenommene Antrag der Koalitionsfraktionen soll ab sofort in allen Gesetzentw�rfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften geschlechtsspezifische Bezeichnungen vermeiden und entweder durch geschlechtsneutrale Formulierungen oder durch solche ersetzt werden, die beide Geschlechter benennen, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist und Lesbarkeit und Verst�ndlichkeit des Gesetzestextes nicht beeintr�chtigt werden. Bei grundlegenden �nderungen von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften sollen diese auf ihre geschlechtsspezifischen Formulierungen hin �berpr�ft und entsprechend den genannten Grunds�tzen in angemessener Zeit ge�ndert werden."
-
In der Sitzung des Bundeskabinetts vom 17. April 1991 nahm die Bundesregierung den Bericht der Arbeitsgruppe Rechtssprache zur Kenntnis und forderte die Ressorts auf, die Empfehlungen zu ber�cksichtigen.
-
Am 29. November 1991 beschloss der Bundesrat (BR-Drs. 469/91):
"Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Rechtssprache die gewandelte Aufgabenstellung der Frau im privaten und �ffentlichen Leben in angemessener Form zum Ausdruck bringen muss. Der selbstverst�ndlichen rechtlichen Gleichstellung beider Geschlechter muss auch eine Rechtssprache entsprechen, die �berholte Grundvorstellungen und unbewusste Diskriminierungen vermeidet.
Das Erfordernis nach einer angemessenen, Diskriminierungen der Geschlechter vermeidenden Gesetzessprache steht dem rechtsstaatlichen Anliegen, wonach Gesetze sprachlich einwandfrei, klar und verst�ndlich sowie fachlich pr�zise sein m�ssen, gleichberechtigt zur Seite.
Die Empfehlungen zur Amtssprache im Bericht der Arbeitsgruppe Rechtssprache werden vom Bundesrat begr��t.
Der Bundesrat h�lt die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Rechtssprache f�r eine geeignete Grundlage, auf der die Fortentwicklung einer gemeinsamen Rechtssprache aufbauen kann, um die Gleichbehandlung von Frauen und M�nnern sichtbar zu machen.
Der Bundesrat stimmt dem Bericht der Arbeitsgruppe Rechtssprache darin zu, dass in Rechtsvorschriften zur Benennung beider Geschlechter sprachliche Kurzformen wie Schr�gstrich- oder Klammerverbindungen und das gro�e Binnen-I nicht verwendet werden sollen. Bei derartigen L�sungen w�rden Lesbarkeit und Verst�ndlichkeit gravierend leiden.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass auch in Zukunft bei der Abfassung von Rechtsvorschriften jede M�glichkeit wahrgenommen werden sollte, in sprachlich einwandfreier Weise die Gleichberechtigung von Frauen und M�nnern zum Ausdruck zu bringen. Auch Paarformeln k�nnen in Betracht kommen. Die Ans�tze einzelner L�nder zur verst�rkten Verwendung von Paarformeln sollten zu gegebener Zeit auf ihre �bertragbarkeit in das Bundesrecht �berpr�ft werden.
Der Bundesrat fordert seine Aussch�sse auf, bei der Beratung von Rechtsvorschriften verst�rkt darauf zu achten, dass sprachliche Diskriminierungen der Geschlechter vermieden werden."
-
Beschluss der Verfassungskommission des Bundesrates vom 14.5.1992 (BR-Drs.360/92):
"Die Kommission Verfassungsreform schl�gt vor:
Es soll versucht werden, das Grundgesetz vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesrates vom 29. November 1991 in Drucksache 469/91 (Beschluss) (...) so umzuformulieren, dass die Verwendung maskuliner Bezeichnungen auch f�r Frauen grunds�tzlich vermieden wird, so weit wie m�glich geschlechtsneutrale Personen- und Funktionsbezeichnungen verwendet und im �brigen feminine und maskuline Bezeichnungen in voll ausgeschriebener Form benutzt werden."
-
Beschluss des Bundeskabinetts vom 20.1.1993, einheitlich f�r alle Bundesressorts die s�chliche Bezeichnungsform einzuf�hren ("Ministerium f�r ..." anstelle von "Minister f�r ...").
Original-Drucksachen abzurufen auf https://www.parlamentsspiegel.de/ unter 'Dokumente'
|